Ist es wahr, dass eine Stadtbahn deutlich barrierefreier ist als ein eBus?

Veröffentlicht am 13. Oktober 2024 um 20:06

Öffentliche Verkehrsmittel sollen laut Personenbeförderungsgesetz §8.3.3 seit 1.1.2022 vollständig barrierefrei sein. Heute hat jeder Gelenkbus in Kiel eine Absenkfunktion und eine ausklappbare Rampe für Rollstuhlfahrer. Das Gesetzt schliesst die vollständige Barrierefreiheit aller Bushaltestellen ein. Da ist Kiel noch nicht so weit. Die Haltestellen werden nach und nach entsprechend umgebaut, anscheinend nach Kassenlage. 

Zwei weitere Punkte werden in diesem Zusammenhang häufig erwähnt:

  • Multifunktionsplätze: In einer Stadtbahn sind mehr Multifunktionsplätze für Kinderwagen, Rollstühle und Fahrräder vorhanden. Das ist bei einer 54m langen Tram im Vergleich zu einem 18m langen Gelenkbus verständlich. Wenn 2 oder 3 Gelenkbusse eingesetzt würden, dann gäbe es jedoch keinen nennenswerten Unterschied mehr.
  • 5cm Spaltmaße: Der geforderte maximale Spalt zwischen Fahrzeugeinstiegs- und Bürgersteigkante von 5cm kann von beiden Verkehrsmitteln problemlos eingehalten werden (siehe z.B. das angehängte Bild eines Gelenkbusses).

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.