Hintergrund der Frage:
Die Standardisierte Bewertung (BMDV, 2023, S.173) gibt vor: „Nur wenn die zuständigen Aufgabenträger zu dem Schluss kommen, dass sie die mit einem Vorhaben verbundenen Folgekosten über einen längeren Zeitraum finanzieren können, sind die langlaufenden Investitionen des Vorhabens auch gesamtwirtschaftlich gerechtfertigt. Die Folgekostenrechnung ist somit Bestandteil einer Standardisierten Bewertung.“ Ich habe eine Berechnung der Folgekosten in der Trassenstudie samt Anhänge nicht finden können (z.B. Ramboll, 10.2022, AP-E-190, Kostenschätzung).
Zu den Folgekosten zählen z.B. die Betriebskosten der Stadtbahn und des Betriebshofes, der Unterhalt der Gleis- und Weichenanlagen, der Fahrleitungen, der Erhalt der Haltestellen und sonstiger Straßenbahnanlagen, sondern auch die Folgekosten aus dem geänderten Busnetz. Die ca. 50 Mio. € jährliche Zinszahlungen aus den Krediten von Bund und Land (Fördergeld ist ein Kredit und kein Geschenk) sind hier nicht enthalten.
Quellen:
BMDV Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 2023, Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr, Version 2016+, Verfahrensanleitung, erstellt durch die Arbeitsgemeinschaft Intraplan Consult GmbH / Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
Ramboll 10.2022, Dokumentation AP E-190, Kostenschätzung, Treassenstudie für ein zukunftssicheres ÖPNV-System auf eigener Trasse.
Hier ist die Antwort der Stadt Kiel:
Antwort: Die Ermittlung der Folgekosten wird im Rahmen der aktualisierten Verfahrensanleitung „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr, Version 2016+“ durchgeführt. Die Bearbeitung erfolgt aktuell und wird im kommenden Frühjahr der Ratsversammlung vorgelegt.
Kommentar GrueKoS:
Folgekosten sind also noch gar nicht bekannt und anscheinend kann noch nicht einmal eine Schätzung abgegeben werden. Reden wir hier zusätzlich zu den Zinszahlungen von weiteren 20-40 Mio. €?
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