Hintergrund der Frage:
Die SBV (S.2 ff.) gibt vor: “Die gesetzliche Grundlage für die Forderung nach Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen findet sich in § 6 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG), in § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und in den korrespondierenden Paragrafen der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen. Dort wird für Vorhaben mit einer erheblichen finanziellen Bedeutung die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verlangt,2 und „Das Standardisierte Bewertungsverfahren ist auf alle Vorhaben nach § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 11 Abs. 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) anzuwenden.“ Über die Konsequenzen einer fehlerhaften Bewertung gibt die SBV keine Auskunft.
Quellen:
SBV Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 2023, Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr, Version 2016+, Verfahrensanleitung, erstellt durch die Arbeitsgemeinschaft Intraplan Consult GmbH / Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
Hier ist die Antwort der Stadt Kiel:
Antwort: Ohne eine finanzielle Förderung wird das Projekt nicht umgesetzt. Die Standardisierte Bewertung erfolgt unter Begleitung des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein.
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